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Immobilienbesitz als Ausländer in Thailand

Hua Hin Property Partner
Geschrieben von Hua Hin Property Partner

Immobilienbesitz als Ausländer in Thailand – aber was ist erlaubt? Das ist eine häufig gestellte Frage. In unserem Leitfaden „Immobilienbesitz als Ausländer in Thailand” werden wir alle Möglichkeiten für Ausländer erklären und welche Art Immobilie Sie in Thailand besitzen dürfen. Die Gesetze bezüglich des Kaufs und Besitzes einer Immobilie als Ausländer in Thailand sind klar und streng. Wir zeigen Ihnen verschiedene Lösungen, wie Sie Immobilien als Ausländer in Thailand besitzen können. Befolgen Sie diese einfachen Regeln und Sie werden keine Probleme haben. Bitte lesen Sie auch unseren “Thailand Immobilien Käufer Leitfaden“.

Nach dem thailändischen Gesetz haben Ausländer die gleichen Eigentumsrechte wie thailändische Staatsangehörige. Jedoch ist es unter dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) für Ausländer verboten, Grundstücke und Landparzellen zu besitzen.

Ausländische Staatsangehörige in Thailand können eigene Immobilien wie folgt besitzen

• Eine Einheit in einem eingetragenen Condominium.

• Ein Gebäude, das sich auf einem Grundstück befindet.

• Ein eingetragener Pachtvertrag von bis zu 30 Jahren für alle Arten von bebauten Grundstücken oder Gebäuden.

Ausländische Staatsbürger dürfen nicht besitzen:

• Unbebaute und bebaute Grundstücke.

• Mehr als 49% der Anteile an einem thailändischen Unternehmen, das Grundbesitz hat.

Es gibt Möglichkeiten den Kauf so zu strukturieren, dass Ausländer der de facto Eigentümer des Landes sind. Hua Hin Property Partner hat diese Möglichkeiten für den Erwerb von Grundstücken zusammengefasst, die dem thailändischen Gesetz entsprechen. Hier sind drei verschiedene und gebräuchliche Wege, wie man Eigentum in Thailand besitzt.

Thailändisches Eigentumsrecht

Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand

Für Ausländer, die Eigentumswohnungen in Thailand kaufen möchten, ist der Prozess einfach und unkompliziert. Eigentumswohnungen können von Ausländern in Thailand erworben werden. Solange Sie Thailand legal betreten haben und die Wohnung auf einem Grundstück von nicht mehr als 5 Rai gebaut ist. Wichtig ist, dass nicht mehr als 49% der gesamten Wohnfläche des kompletten Wohnkomplexes bereits von Ausländern gekauft wurden. Dies kann einfach und sicher über Ihren seriösen und unabhängigen Anwalt überprüft werden. Auch die Managmentbüros in den Anlagen können Ihnen diese Auskunft jederzeit erteilen. In Hua Hin wird die große Mehrheit der Eigentumswohnungen in der Regel von Thais gekauft. Daher ist dies nicht wirklich ein Problem, obwohl es immer überprüft werden sollte.

Ein Ausländer, der eine Eigentumswohnung in Thailand kaufen möchte, muss auch beachten, dass das Geld, das er für den Kauf der Eigentumswohnung benötigt, aus dem Ausland geschickt werden wird. Auch dies ist ein geradliniger Schritt und solange Sie alle Aufzeichnungen der Überweisung aus Übersee nach Thailand haben, stellt Ihnen Ihre thailändische Bank das benötigte Dokument aus. Auch, wenn Sie jemals Ihre Wohnung zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft verkaufen möchten können Sie das Geld jederzeit zurück in Ihr Heimatland senden. Steuern fallen nur an, falls Sie Gewinn beim Verkauf der Immobilie machen.

Kauf eines Hauses und Pacht eines Grundstücks in Thailand

Ausländische Staatsangehörige können kein Land / Grundstück auf den eigenen Namen eintragen lassen. Die bevorzugte Methode sind die sogenannten Leaseverträge, ähnlich dem deutschen Erbbaurecht ( alle Zahlungen für 3 x 30 Jahre sind im Kaufpreis enthalten). Diese Rechtsform des Eigentums gibt dem Käufer das Recht, das Grundstück zu nutzen und den Vertrag für eine maximale Mietdauer von 30 Jahren beim Grundbuchamt zu registrieren. Außerdem wird der Name des Ausländers auch auf die Rückseite der Grundstücksurkunde eingetragen. Der Mietvertrag kann zweimal verlängert werden. Diese Art und Weise, das Recht auf „Landbesitz“ zu erwerben, entspricht dem thailändischen Recht und ist der beliebteste Weg für Ausländer. Wir als Immobilienmakler empfehlen diesen Variante.

Warum ist dies der bevorzugte Weg?

• Es ist einfach und unkompliziert.

• Ausländer können während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrags Gebäude erreichten und das Grundstück nach Wahl nutzen

• Sie können den Vertrag auf Ihre Erben übertragen oder den Vertrag auf die gleiche Art und Weise verkaufen, wie Sie es mit einer Eigentumswohnung machen würden

  • Die maximale Pachtdauer beträgt 30 Jahre
  • Der Pachtvertrag kann zwei mal erneuert werden

Landerwerb durch einen Thai, der mit einem Ausländer verheiratet ist

Wenn ein Ausländer einen thailändischen Ehepartner hat, dann könnte Land auf den Namen des thailändischen Ehepartners gekauft werden, aber das birgt offensichtlich ein gewisses Risiko. Das Grundstück wird im Namen des thailändischen Ehepartners registriert, und für den Ehepartner, der das Land kaufen möchte, ist der Nachweis erforderlich, dass das für den Kauf des Grundstücks verwendete Geld legal vom thailändischen Ehepartner stammt, ohne ausländischen Anspruch darauf. Im Falle einer Scheidung hat man als Ausländer somit keine finanziellen Ansprüche an dem Grundstück.

• Als nicht thailändischer Ehepartner müssen Sie angeben, dass Sie keine Rechte über das Land haben Das bedeutet effektiv Verzicht auf Ihre Rechte, das Land zu beanspruchen.

• Das Land, obwohl von Ihnen gekauft, kann nicht auf Ihrem Namen eingetragen werden, sondern muss auf den thailändischen Ehepartner eingetragen werden

• Das Ehepaar kann gebeten werden, beim Landesamt eine Erklärung zu unterschreiben, dass die verwendeten Gelder das separate Eigentum des thailändischen Ehepartners sind.

  • Während eines Scheidungsverfahrens können immer noch Probleme auftreten. Der Beweis, dass das Land eheliches Eigentum ist, wird nicht einfach zu belegen sein.

Es gibt grundlegende Richtlinien, die das Gesetz bei der Verwaltung des ehelichen Vermögens vorsieht, und in diesem Fall kann ein geschickt ausgearbeiteter Ehevertrag dazu beitragen, Ihre Risiken als nicht thailändischer Ehepartner zu minimieren.

Obwohl Sie kein Land in Thailand besitzen können, können Sie das Haus besitzen, das auf dem Land gebaut wurde. Das Land kann auf Ihren thailändischen Ehepartner laufen und Sie schliessen mit Ihrem Partner einen Pachtvertrag ab. Somit haben Sie zumindest für die nächsten 30 Jahre alle Rechte an der Nutzung, im Falle das Sie sich trennen sollten.

Landholdinggesellschaft in Thailand

Tatsächliches Landeigentum durch eine thailändische Firma ist möglich, aber nur zu 49%, da 51% der Firmenanteile in thailändischer Hand sein müssen.

Der Kauf von Grundstücken mit einer „ Company Ltd.“ ist für ausländische Investoren relativ üblich, jedoch raten wir davon ab. Diese Rechtsform ist vergleichbar mit der deutschen GmBH.

Das thailändische Gesetz schreibt vor, dass die Mehrheit der Teilhaber in einem Unternehmen Thai sein muss. Jede Gesellschaft, deren Anteile zu mehr als 40% aus dem Ausland stammen und deren Tätigkeit der Erwerb von Grundstücken ist, würde vom Zentralamt für Grundbesitz geprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Versuch unternommen wurde, das Verbot ausländischen Landeigentums zu umgehen.

Daher sind Sie in der Praxis auf 39% beschränkt. Mit einer umstrukturierten Satzung kann der ausländische Teilhaber der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft sein. Darüber hinaus kann er der einzige Beauftragte sein, der im Auftrag des Unternehmens Vertragsgeschäfte tätigen kann. Dies gibt dem ausländischen Investor die Kontrolle über das Unternehmen.

Für einen Nichtthai Teilhaber ist somit möglich, seine Investition in einer thailändische Aktiengesellschaft rechtlich zu sichern. Wir empfehlen diese Art des Eigentums nicht. Sie sollten einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren, wenn Sie das Land innerhalb einer Thai Co., Ltd. halten möchten.

Eigentumsurkunden in Thailand

In Thailand gibt es verschiedene Eigentumsurkunden. Am besten und beliebtesten ist da sogenannte  “Chanote” oder “Nor Sor 4“. Dieser Titel gestattet die Nutzung jeglicher Art. Danach kommt das “Nor Sor 3 Gor”, das ebenfalls sicher ist und nur auf den vollen Titelstatus wartet. Grundstücke mit diesem Titel werden auch von den thailändischen Banken als Sicherheit akzeptiert. Alle weiteren Title wie zum Beispiel das “Nor Sor 3” ( dieses Land wurde noch nie offiziell vermessen ). Dies könnte sehr riskant sein. Wir raten dringend davon ab, Land zu erwerben, welches nicht über ein Chanote oder einen Nor Soi 3 Gor Title verfügt. Sprechen Sie uns einfach an, falls Sie Fragen dazu haben.

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